Patientenverfügung im Erbrecht

Die Patientenverfügung ist in dem zum Erbrecht gehörenden Rechtgebiet in § 1827 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlich geregelt. Hiernach kann ein noch einwilligungsfähiger und volljähriger Patient in einer schriftlich errichteten Patientenverfügung für zukünftige medizinischen Behandlungen vorsorglich regeln, ob und wie medizinische Behandlungsmaßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind und somit verbindlich klarstellen, ob in bestimmte medizinische Maßnahmen eingewilligt wird oder solche abgelehnt werden.


Alles zur Patientenverfügung


Zweck und Notwendigkeiten einer Patientenverfügung

Zweck einer Patientenverfügung ist es, durch den hierin Verfügenden im Voraus verbindlich festzulegen werden, ob und wie man als medizinischer Patient später ärztlich behandelt werden soll, falls zu diesem Zeitpunkt eine eigene Entscheidung hierüber nicht mehr getroffen werden kann bzw. und eine eigene Äußerung hierzu nicht mehr möglich ist. Der Inhalt einer Patientenverfügung wendet sich also an die den betreffenden Patienten, welcher die Patientenverfügung errichtet hat, ärztlich behandelnden Personen, insbesondere die behandelnden Ärzte.

Die Errichtung von Patientenverfügungen ist deshalb notwendig, da ohne die Errichtung einer Patientenverfügung die den jeweiligen Patienten behandelnden Ärzte verpflichtet, alles Notwendige zu tun, um den Patienten möglich lange am Leben zu erhalten und alle notwendigen lebensverlängernden Maßnahmen zu treffen. In diesen Fällen dürfen die notwendigen Entscheidungen über die medizinischen Behandlungen also nicht etwa von den nächsten Angehörigen getroffen werden.


Inhalt einer Patientenverfügung

Der Inhalt einer Patientenverfügung muss hinreichend substantiiert sein und zweifelsfreie Bestimmungen enthalten, welche Außenstehende erkennen lassen, für welche bestimmten ärztlichen Behandlungen sich der Errichtende nach reiflichen Überdenken entschieden hat. Lediglich allgemein gehaltene Formulierungen reichen hierzu nicht aus und sind als solche unzulässig und nicht geeignet, das durch Art.2 Abs.1 Grundgesetz (GG) geschützte Selbstbestimmungsrecht eines jeden Patienten zu verwirklichen.

Lediglich pauschale Regelungen, wie z.B. „Ich möchte in Würde sterben und ordne die hierzu notwendigen ärztlichen Behandlungen an“ oder „Ich lehne alle medizinische Behandlungen ab, welche mein Leben nur unter Qualen verlängern“, sollten unbedingt vermieden werden, da sie keinerlei rechtliche Wirkungen entfalten. Vielmehr sollten jeweils konkrete Regelungen für jede einzelne der denkbaren ärztlichen Behandlungsmaßnahmen bestimmt werden.


Form und Arten einer Patientenverfügung

Bei Patientenverfügungen wird zwischen privatschriftlich und notariell errichteten Verfügungen unterschieden.

Nach den gesetzlichen Regelung in § 1827 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine Patientenverfügung schriftlich zu errichten und von dem hierin Verfügungen treffenden Patienten eigenhändig zu unterzeichnen.

Daneben kann eine Patientenverfügung gem. §§ 1827 Abs.1 S.1, 126 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aber auch vor einem beurkundenden Notar notariell errichtet werden.

Zu beachten gilt es, dass eine errichtete Patientenverfügung gem. § 1827 Ab.1 S.3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jederzeit formlos widerrufen werden kann.


Beispiel für die Gestaltung einer Patientenverfügung im Erbrecht

Hier erhalten Sie ein Beispiel für die mögliche Gestaltung einer Patientenverfügung. Wir verbinden dies jedoch mit dem Hinweis, dass es sich vor der Errichtung einer derartigen Patientenverfügung unbedingt empfiehlt, eine erbrechtliche Beratung beim Fachanwalt für Erbrecht unserer Kanzlei in Anspruch zu nehmen, um die Patientenverfügung an Ihre individuellen Wünsche anzupassen und die aus der Verfügung resultierenden Risiken zu verdeutlich und zu minimieren zu versuchen.


Patientenverfügung im Beispiel

Patientenverfügung

 

(bei den mit "oder" gekennzeichneten Alternativen ist jeweils eine auszuwählen)

 

Inhalt dieser Patientenverfügung:

  1. Eingangsformel
  2. Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
  3. Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen
  4. Wünsche zu Ort und Begleitung
  5. Aussagen zur Verbindlichkeit
  6. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  7. Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
  8. Organspende
  9. Schlussformel
  10. Schlussbemerkungen
  11. Information und Beratung
  12. Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit und Aufklärung
  13. Aktualisierung
  14. Wertevorstellungen
  15. Datum, Unterschrift


1. Eingangsformel

Ich, Herr/Frau ... (Namen des Verfügenden), geb. ... (Geburtsdatum), geborene ... (Geburtsname), wohnhaft … (Adresse), bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, das Nachfolgende.


2. Situationen, für die die Verfügung gelten soll

Situationen, für die diese Verfügung gilt, sind nur:

  • wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde;
  • wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist;
  • wenn ich infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z.B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z.B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist;
  • wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.


3. Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher und pflegerischer Maßnahmen

a. Lebenserhaltende Maßnahmen

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,

  • dass alles medizinisch Mögliche getan wird, um mich am Leben zu erhalten und meine Beschwerden zu lindern;
  • auch fremde Gewebe und Organe zu erhalten, wenn dadurch mein Leben verlängert werden könnte.

oder

  • dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.


b. Schmerz- und Symptombehandlung

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung,

  • aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- und Symptombehandlung.

oder

  • wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung;
  • die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf.


c. Künstliche Ernährung

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,

  • dass eine künstliche Ernährung begonnen oder weitergeführt wird.

oder

  • dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z.B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) erfolgt.


d. Künstliche Flüssigkeitszufuhr

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • eine künstliche Flüssigkeitszufuhr.

oder

  • die Reduzierung künstlicher Flüssigkeitszufuhr nach ärztlichem Ermessen.

oder

  • die Unterlassung jeglicher künstlichen Flüssigkeitszufuhr.


e. Wiederbelebung

(1) In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • in jedem Fall Versuche der Wiederbelebung.

oder

  • die Unterlassung von Versuchen zur Wiederbelebung;
  • dass eine Notärztin oder ein Notarzt nicht verständigt wird bzw. im Fall einer Hinzuziehung unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert wird.


(2) Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, sondern in allen Fällen eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens

  • lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab.

oder

  • lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nicht im Rahmen ärztlicher Maßnahmen unerwartet eintreten.


f. Künstliche Beatmung

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann.

oder

  • dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.


g. Dialyse

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern kann.

oder

  • dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.


h. Antibiotika

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann.

oder

  • Antibiotika nur zur Linderung meiner Beschwerden.

 

i. Blut/Blutbestandteile

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängern kann.

oder

  • die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur zur Linderung meiner Beschwerden.

 

4. Ort der Behandlung, Beistand

Ich möchte

  • zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden.

oder

  • wenn irgend möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben.

oder

  • wenn möglich in einem Hospiz sterben.

 

Ich möchte

  • Beistand durch folgende Personen: ... (Namen)

oder

  • Beistand durch eine Vertreterin oder einen Vertreter folgender Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft: ... (Namen)

oder

  • hospizlichen Beistand.


5. Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung

Der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen soll von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt werden. Mein(e) Vertreter(in) – z.B. Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) – soll dafür Sorge tragen, dass mein Patientenwille durchgesetzt wird.

Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem Vertreter (z.B. Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in)) erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird.

In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Bei unterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen soll der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen:

  • meiner/ meinem Bevollmächtigten: ... (Namen)

oder

  • meiner Betreuerin/ meinem Betreuer: ... (Namen)

oder

  • der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.

Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte/das Behandlungsteam/mein(e) Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Bei unterschiedlichen Meinungen soll in diesen Fällen der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen:

  • meiner/ meinem Bevollmächtigten: ... (Namen)

oder

  • meiner Betreuerin/ meinem Betreuer: ... (Namen)

oder

  • der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.


6. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen

Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine auch für Gesundheitsangelegenheiten geltende Vorsorgevollmacht erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen:

Bevollmächtigte(r): ... (Name)

Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers erstellt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der/dem von mir gewünschten Betreuerin/Betreuer besprochen:

Gewünschte(r) Betreuerin/Betreuer: ... (Name)


7. Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung

Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich beigelegt:

  • Darstellung meiner allgemeinen Wertvorstellungen.


8. Organspende

Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken

  • zu und habe auch bereits einen Organspendeausweis ausgefüllt.

oder

  • grundsätzlich nicht zu.

Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann

  • geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor

oder

  • gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung vor.

oder

  • lehne ich eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab.


9. Schlussformel

Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.


10. Schlussbemerkungen

Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügung bekannt.
Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen Entscheidungen bewusst.

Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt.
Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.


11. Information/Beratung

Ich habe mich vor der Erstellung dieser Patientenverfügung informiert bei/durch: ... (Namen)


12. Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit/Ärztliche Aufklärung

Herr/Frau ... (Namen des Verfügenden), geb. ... (Geburtsdatum), geborene ... (Geburtsname), wohnhaft … (Adresse), steht bei mir in fortgesetzter ärztlicher Behandlung und wurde von mir am ... (Behandlungs-/Aufklärungsdatum) bzgl. der möglichen Folgen dieser Patientenverfügung aufgeklärt.

Herr/Frau ... (Namen des Verfügenden), geb. ... (Geburtsdatum), geborene ... (Geburtsname), wohnhaft … (Adresse), war nach meiner gewonnenen Überzeugung in vollem Umfang einwilligungsfähig und hat die Patientenverfügung in meiner Gegenwart unterzeichnet.

… (Ort) den, … (Datum)

… (Unterschrift des Arztes mit Praxisstempel)


13. Aktualisierung

Diese Patientenverfügung

  • gilt solange, bis ich sie widerrufe.

oder

  • soll nach Ablauf von ... (Zeitraum/Datum) ihre Gültigkeit verlieren, es sei denn, dass ich sie durch meine Unterschrift erneut bekräftige.


14. Anhang: Wertevorstellungen

(Beispiel)
Ich bin zwar katholisch/protestantisch und gläubig, aber kein aktiver Kirchgänger. Mir ist es jedoch nicht wichtig, dass ich möglichst lange leben kann, unabhängig davon, wie es mir geht.
Ich möchte in erster Linie ein menschenwürdiges Sterben ohne unnötige lebensverlängernde Maßnahmen und ohne unnötige Leiden. Ich möchte anderen Menschen auf keinen Fall zur Last werden.


15. Datum, Unterschrift

Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend in vollem Umfang ohne Änderungen.


… (Ort) den, … (Datum)

… (eigenhändige Unterschrift des Verfügenden)