Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Augsburg

Unser seit mehr als 30 Jahren auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Augsburg berät und vertritt Sie bei allen strafrechtlichen Fragen und Problemen, insbesondere auf verkehrsstrafrechtlichem Gebiet, z.B. bei einem Bußgeldbescheid oder einem Strafbefehl oder einer Anklage mit einem Fahrverbot oder einem Fahrerlaubnisentzug, angefangen vom Fahren ohne Fahrerlaubnis, über unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Alkohol bzw. Trunkenheit im Verkehr oder Fahren unter Drogen-Einfluss bis zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr oder Straßenverkehrsgefährdung.

Rechtsanwalt für Strafrecht und Fachanwalt in Augsburg
Rechtsanwalt für Strafrecht und Fachanwalt in Augsburg

Anwalt für Strafrecht

Sie wohnen in Augsburg oder Umgebung und haben Fragen an einen Anwalt im Strafrecht oder benötigen die Vertretung durch einen auf das strafrechtliche Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt? Dann sind Sie bei uns richtig.

 

Die Anwälte unserer seit Jahrzehnten bestehenden Kanzlei sind seit über 30 Jahren Experten auf dem weitläufigen Fachgebiet rund um das Strafrecht. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie beim Vorwurf der Verwirklichung eines Straftatbestandes mit Erfolg, insbesondere im Verkehrs-Strafrecht, also bei verkehrsrechtlichen Straftaten mit Bezug zu Alkohol, Drogen, Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis und hiermit verbundenen Nebenstrafen, wie Fahrverbot oder Führerscheinentzug.

 

Hier stellen wir Ihnen auf strafrechtlichem Gebiet - einem der wenigen Rechtsgebiete, auf welche wir uns schwerpunktmäßig konzentriert haben - die Bandbreite der Leistungen unserer Anwaltskanzlei vor, Ihrem seit Jahrzehnten auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Augsburg.


Rechtsgebiet in Strafsachen

Das Rechtsgebiet in Strafsachen wird von den Rechtsanwälten unserer Fachanwaltskanzlei gemeinsam betreut von Rechtsanwalt Rainer Denzinger sowie (bis 8/2016) von Rechtsanwalt Dr. jur. Peter Kotz. Sie bildeten über viele Jahre ein Team von kompetenten Verteidigern im Strafrecht und sind in einer Vielzahl von Strafverfahren auch zusammen aufgetreten, insbesondere in Fällen von zwei oder mehreren Mitangeklagten, wo sie in der Regel erfolgreich gemeinsam Freisprüche der Angeklagten von den angeklagten Tatvorwürfen erzielen konnten.

 

Rechtsanwalt Rainer Denzinger ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und darf sich deswegen, sowie aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt und der hierdurch erworbenen vielfältigen Erfahrung als Experte auf dem Gebiet Strafrecht bezeichnen. Seine Praxis beschränkt sich hierbei jedoch nicht nur auf Verkehrs-Strafsachen sondern geht weit darüber hinaus. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit dem Kollegen Dr. jur. Peter Kotz ist er insbesondere auch in Betäubungsmittel-Strafrecht erfahren.

 

Rechtsanwalt Dr. jur. Peter Kotz (bis 8/2016) ist seit vielen Jahren erfolgreicher Strafverteidiger, vor allem im Betäubungsmittel-Strafrecht sowie im Wirtschafts-Strafrecht gewesen. Er ist durch eine Vielzahl von Aufsehen erregenden großen Strafverfahren bekannt geworden, in welchen er meist eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie entwickeln und einen Freispruch erzielen konnte; dabei konnte er auch Rechtsgeschichte mitschreiben und konnte mehrfach eine Rechtsprechungsänderungen bewirken. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt hat er sich durch zahlreiche Veröffentlichungen in der juristischen Literatur einen bundesweit anerkannten Namen gemacht hat. Die von ihm verfassten Kommentare sind zu Standardwerken geworden, welche von jedem Praktiker gerne verwendet werden.

 

Rechtsanwalt Thilo Robeller (in Bürogemeinschaft) ist ebenfalls seit langem Fachanwalt für Verkehrsrecht und ist also solcher ebenso täglich und regelmäßig mit Verkehrssachen auf dem Gebieten Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht konfrontiert.


Problemfelder in Strafsachen - Unser Portfolio

Zu dem weitläufigen Rechtsgebiet Strafrecht bzw. in Strafsachen, wofür wir Ihre kompetenten Ansprechpartner sind, zählen nicht nur Straftaten sondern auch Ordnungswidrigkeiten, insbesondere aus dem Bereich der Verkehr-Ordnungswidrigkeiten. Hier besteht in der Praxis sowohl beim Tatvorwurf einer Straftat wie auch einer Ordnungswidrigkeit nahezu ausnahmslos die Notwendigkeit der Verteidigung durch hochgradig spezialisierte Rechtsanwälte oder Fachanwälte.

 

Die unterschiedlichen Problemfelder im Strafrecht, mit welchen unsere Anwälte regelmäßig konfrontiert sind, stellen wir Ihnen nachfolgend in Kategorien unterteilt näher dar. Hierbei haben wir uns aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Bereiche Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, Verkehrs-Strafsachen, Betäubungsmittel-Strafrecht und Wirtschafts-Strafrecht beschränkt.


Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten

  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeitsübertretung)
  • Nichteinhaltung des erforderlichen Mindestabstands
  • Rotlichtverstoß
  • Verwarnung
  • Bußgeld
  • Fahrverbot gem. § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Verkehrs-Strafsachen

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Nötigung
  • Körperverletzung
  • Freiheitsstrafe
  • Geldstrafe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug)
  • Fahrverbot gem. § 44 Strafgesetzbuch (StGB)

Betäubungsmittel-Strafsachen

  • Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln (Drogen wie z.B. Marihuana, Haschisch, Kokain, Amphetamin, Methamphetamin)
  • Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in geringer oder nicht geringer Menge)
  • Gewerbliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
  • Überlassen von Betäubungsmitteln

Wirtschafts-Strafsachen

  • Bestechung
  • Veruntreuung
  • Unterschlagung
  • Betrug
  • Insolvenzverschleppung
  • Betrügerischer Bankrott
  • Steuerhinterziehung
  • Insiderhandel
  • Embargobruch

Was Sie über Strafverteidigung unbedingt wissen sollten

Entgegen den immer wieder falschen Hinweisen von Polizeibeamten ist das Schweigen zu einem Vorwurf alles andere als gleichbedeutend mit einem Einräumen der Tat und kann auch nicht als Eingeständnis gewertet. Das Recht zu schweigen (Schweigerecht) ist vielmehr im Strafrecht ein in Art. 1 Abs.1 Grundgesetz (GG) garantiertes Grundrecht. Jedem Beschuldigten kann daher als erstes Mittel einer erfolgversprechenden Strafverteidigung nur dringend empfohlen werden, sich zu einem Tatvorwurf gegenüber den Ermittlungsbehörden zumindest solange nicht zu äußern, bis sein Anwalt und Strafverteidiger eine Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten hat. Anderenfalls gibt er freiwillig Informationen preis, ohne welche er im späteren Verlauf schwerlich hätte geahndet bzw. verurteilt werden können.


Weitere Informationen zu Strafsachen im Verkehrsrecht

Hier bieten wir Ihnen noch weitere Informationen zum Strafrecht, insbesondere zum Thema Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich Verkehrsrecht.


Ihr Ansprechpartner und Anwalt in Augsburg im Strafrecht

Hier stellen wir Ihnen mit Rechtsanwalt Rainer Denzinger als Fachanwalt für Verkehrsrecht einen der Anwälte unserer Kanzlei vor, der sich seit mehr als 30 Jahren auch auf das Fachgebiet Strafecht, insbesondere im verkehrsrechtlichen Bereich auf Verkehrsstrafsachen, spezialisiert hat. Er ist nicht nur Fachanwalt für Verkehrsrecht, sondern zugleich auch Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt für Strafrecht und Fachanwalt in Augsburg Rainer Denzinger
Rechtsanwalt für Strafrecht und Fachanwalt in Augsburg Rainer Denzinger