Kanzlei - Moderne Ausstattung und ideale Lage in Augsburg


Hier stellen wir Ihnen unsere repräsentative Kanzlei in Augsburg vor, welche eine moderne Ausstattung, insbesondere eine der modernsten Technikausstattung, ein Konferenzzimmer, eine umfangreiche juristische Bibliothek sowie eine ideale Lage bei bester Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung auszeichnet. Wir präsentieren Ihnen die Räumlichkeiten, in welchen sich Ihr Rechtsanwalt in Augsburg und die Mitarbeiter unserer Anwaltskanzlei Ihrer Probleme annehmen, informieren Sie über den Kanzleibetrieb und zeigen Ihnen den genauen Weg zu uns auf.


Wir präsentieren Ihnen die Räume unserer Kanzlei in Augsburg

Die repräsentativen und modernen Räume unserer Kanzlei in Augsburg befinden sich im 3. Obergeschoss in dem im Herzen von Augsburg zentral gelegenen ehemaligen "Deutschen Gewerkschaftshaus" in der Schaezlerstraße 13 1/2, welches im Jahr 2002 völlig neu renoviert und modernisiert wurde.

 

Ein geräumiger (behindertengerechter) Aufzug, welcher Menschen mit Einschränkungen in ihrer Mobilität hinreichend Rechnung trägt, ist selbstverständlich vorhanden. Gleiches gilt für die übrigen und ebenfalls barrierefreien Zugangsbereiche.

 

Die geräumigen Räume verfügen neben einem technisch modern mit EDV ausgestattetem Sekretariat über einen weitläufigen Wartebereich und ein diskretes Besprechungszimmer. Besprechungen finden nach Ihrer Wahl entweder dort oder im Arbeitszimmer von dem Anwalt statt, welchem Sie Ihre Interessensvertretung anvertrauen.

 

Erwähnung finden soll auch die vorhandene große juristische Literatur und Bibliothek, welche auf den Fachgebieten Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht eine der größten juristischen Bibliotheken von Augsburger Rechtsanwälten sein dürfte. Wenngleich wir heute zunehmend juristische Recherchedienste und Datenbanken (wie z.B. Juris und Beck-Online) nutzen, steht sowohl Rechtsanwalt Rainer Denzinger und Rechtsanwalt Dr. jur. Peter Kotz (bis 8/2016) sowie Rechtsanwalt Thilo Robeller (in Bürogemeinschaft) darüber hinaus noch eine gut sortierte Handbibliothek in ihren Arbeitszimmern in näherer Griffweite zur Verfügung, denn das gewissenhafte Arbeiten mit Rechtsprechung und Fachliteratur stellt immer noch einen unverzichtbaren Mittelpunkt der täglichen Arbeit unserer Anwälte für die von ihnen betreuten Rechtsgebiete dar.


So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder individuell

Unsere Lage und Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist ideal. Bis zu den nächstgelegenen Haltestellen, insbesondere zum Königsplatz, der Mobilitätsdrehscheibe von Augsburg, von wo aus Busse und Straßenbahnen in alle Stadtteile und in die Umgebung von Augsburg verkehren, sind es nur 3 Gehminuten.

 

Wir sind auch mit dem eigenen Fahrzeug sehr gut erreichbar. Mehrere Parkhäuser liegen in unmittelbarer Umgebung, von wo aus Sie uns in nur wenigen Minuten gut zu Fuß erreichen. Das nächstgelegene Parkhaus Schaezlerstraße befindet sich auf der gleichen Straßenseite in nur 50 Meter Entfernung.

 

Die Kanzlei ist nur 2 Minuten Gehzeit entfernt vom Amtsgericht Augsburg, Landgericht Augsburg, Oberlandesgericht München (Augsburger Zivilsenate) und Sozialgericht Augsburg; das Amtsgericht und Landgericht Augsburg liegen genau gegenüber, was sowohl für Sie wie auch für jeden Anwalt von einem unschätzbaren Vorteil ist. Bis zum Arbeitsgericht Augsburg und Verwaltungsgericht Augsburg sind es nur ca. 9 Gehminuten.

 

Wie Sie uns genau erreichen, erläutern wir Ihnen im Detail im Menü Kontakt unter der Rubrik Anfahrt.


Die Bürozeiten unserer Kanzlei in Augsburg und unsere Erreichbarkeit

Die regelmäßigen Bürozeiten unserer Kanzlei in Augsburg, zu welchen unsere Rechtsanwälte für gewöhnlich Publikumsverkehr erwarten oder telefonisch erreicht werden können, sind

 

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

 

Termine bitte nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, um etwaige längere Wartezeiten zu vermeiden.

 

Dringende Angelegenheiten behandeln wir natürlich bevorzugt und versuchen Ihnen einen Termin oft noch am gleichen Tag oder zumindest ein bis wenige Tage später einzuräumen.

 

Alle Termine können selbstverständlich auch außerhalb der regelmäßigen Bürozeiten, insbesondere auch noch nach 17:00 Uhr oder in unaufschiebbaren Fällen auch an Samstagen, vereinbart werden.