Einrichtung einer Kammer für Erbsachen am Landgericht Augsburg
Bereits mit dem Inkrafttreten des Richtergeschäftsverteilungsplans für das Geschäftsjahr 2021 zum 01.01.2021 wurde am Landgericht Augsburg im Bereich der Zivilkammern erstmals eine eigene Kammer für Erbsachen eingerichtet. Für Zivilverfahren im Bereich Erbrecht ist nunmehr die dritte Zivilkammer am Landgericht Augsburg zuständig.
Die Einrichtung einer Kammer für Erbsachen basiert darauf, dass der Deutsche Bundestag bereits am 14.11.2019 das „Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet hatte. Nach den gesetzlichen Neuregelungen in § 72a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und § 119a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind bei den Landgerichten eine oder mehrere Zivilkammern und bei den Oberlandesgerichten ein oder mehrere Senate für erbrechtliche Streitigkeiten zu bilden. Diese Neuregelungen traten gem. § 40a Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) bereits für alle ab dem 01.01.2021 neu anhängig gewordenen Verfahren in Kraft.
Die Einrichtung von Spezialkammern für erbrechtliche Streitigkeiten bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten ist aus der Sicht der Anwaltschaft eine sehr positive Entwicklung und trägt der bereits seit Jahrzehnten erfolgten Spezialisierung von Rechtsanwälten endlich Rechnung. Bislang wurden Erbangelegenheiten einfach nach dem Eingangsdatum oder nach den Anfangsbuchstaben der Namen der Prozessparteien auf die einzelnen Zivilkammern oder Zivilsenate ohne Rücksicht darauf verteilt, ob die jeweiligen Kammern oder Senate mit Richtern besetzt waren, die über hinreichende erbrechtlicher Kenntnisse verfügen. Nicht selten war es deswegen erforderlich, dass die Anwälte der Parteien dem zuständigen Gericht erst einmal die in der Regeln schwierige erbrechtliche Rechtslage darlegen mussten, um Fehlentscheidungen zu vermeiden zu versuchen, obwohl die zutreffende rechtliche Beurteilung zu den ureigensten Aufgaben von Gerichten zählt. Diese Neuregelung wird daher voraussichtlich zu einer Entlastung der Gerichte und der Anwaltschaft führen und erbrechtliche Verfahren deutlich zu beschleunigen helfen.
Rund um den Autor
Rechtsanwalt Rainer Denzinger als einer der Anwälte aus der Anwaltskanzlei Denzinger & Coll. in Augsburg hat sich seit Jahrzehnten auf die Rechtsgebiete Erbrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht (einschließlich Strafrecht) spezialisiert und ist Fachanwalt für alle drei dieser Fachgebiete. Im Rahmen dieses Blogs gibt er als Autor sein im Laufe seiner langjährigen Anwaltstätigkeit in der Kanzlei erworbenes Fachwissen in Interessierte weiter und berichtet über aktuelle Neuigkeiten im Bereich der Rechtsprechung und Gesetzgebung.